Wie kannst du Pfeife es eigentlich wagen, dich darüber zu beschweren, dass die Methoden zur Beschaffung dieser Daten über die Steuersünder eventuell gegen liechtensteinisches Recht verstoßen haben könnten, wenn du dabei ganz genau weißt, dass deine ganzen ollen Stiftungen gegen deutsches Recht definitiv verstoßen haben? Ihr dürft, aber wir nicht?
Herzlichst, Harrysonsan
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