Bei einer Diskussion mit A. über M. kam folgende Argumentationskette zustande: Religion behindert das vorurteilsfreie selbstständige Denken und den Erkenntnisgewinn. Wenn Religion insofern als geistige Behinderung zu werten ist, kann man dann als Religionszugehörender (und hier wirds lächerlich) je nach Grad der Zugehörigkeit sogar einen Schwerbehindertenausweis deswegen beantragen?
Freitag, 14. September 2012
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